
Ibercaja hat die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Ausgabe von Vorzugsaktien mit Kapitalherabsetzungsmechanismus in Höhe von 1,5 Milliarden Euro geschaffen. einen Nominalbetrag von 350 Millionen Eurowie in einer Erklärung angegeben, die an die Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV) gesendet wurde.
Wie vom Unternehmen angegeben, werden die Vorzugsaktien zum Nennwert ausgegeben und haben eine Gebühr, die vierteljährlich gezahlt wird, von 9,125 Prozent pro Jahr bis (aber ausschließlich) 25. Juli 2028.
Danach wird die Vergütung zu diesem Zeitpunkt und alle fünf Jahre unter Anwendung eines Gewichtungskoeffizienten von 1 % überprüft. Marge von 6,833 % zum 5-Jahres-Swapsatz.. Die Auszahlung dieser Vergütung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und liegt zudem im Ermessen des Emittenten.
Außerdem Vorzugsaktien wird ewig seinunbeschadet der Möglichkeit, dass sie unter bestimmten Umständen nach Wahl von Ibercaja amortisiert werden können.
Darüber hinaus kann der Nennwert jedes von ihnen um bis zu 0,01 € reduziert werden, wenn die ordentliche Kapitalquote der Kategorie 1 (Common Equity Tier 1 oder CET1) der Ibercaja-Gruppe, berechnet gemäß den Vorschriften (EU ) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sollte unter 5,125 % fallen.
Die Auszahlung und der Abschluss dieser Emission sind für geplant. 25. Januar 2023vorbehaltlich der Unterzeichnung des Abonnementvertrags und der Einhaltung der darin festgelegten Bedingungen.
Sie werden voraussichtlich zum Handel am AIAF Fixed Income Market zugelassen. Ibercaja wird die Anrechenbarkeit der Vorzugsaktien als zusätzliche Kapitalinstrumente der Stufe 1 (AT1) für die Zwecke der Anforderungen des Gesetzes 10/2014 vom 26. Juni über die Regulierung, Aufsicht und Solvenz von Kreditinstituten und in Übereinstimmung mit den Kriterien von beantragen die oben genannte Verordnung 575/2013.