Die Nationale Kommission für den Wertpapiermarkt (CNMV) hat seine Geschäftsplan 2024der 42 neue Ziele enthält. Dazu gehören die Herausforderungen und Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz (KI), neue Kompetenzen im Bereich Krypto-Assets (MiCA) und Cybersicherheit (DORA) oder die Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen.
„Schutz von Kleinanlegern, mit Schwerpunkt auf Sicherstellung, dass die Produkte mit einer klaren Warnung vor den damit verbundenen Risiken vermarktet werdenDer CNMV-Vorsitzende erklärte, dass „die korrekte Einbeziehung der nachhaltigen Finanzwirtschaft in den Finanzsektor und die neuen Aufsichtsbefugnisse, die sich aus den Verordnungen über Krypto-Assets und Cybersicherheit ergeben“, im Mittelpunkt stehen werden, Rodrigo Buenaventura.
Was die IADer Einsatz von künstlicher Intelligenz im algorithmischen Handel mit Aufsichtsmaßnahmen für Unternehmen, die diese Art von Handel betreiben, wird in Betracht gezogen, um zu ermitteln, ob neue Risiken geschaffen werden oder bestehende Risiken verschärft werdenfür die Institute selbst und für das System als Ganzes.
Im Hinblick auf die neuen Regelungen zu Krypto-Assets (die MiCA-Verordnung) wird eine Reihe von Maßnahmen umfassen, darunter die Vorbereitung auf die Überwachung des Marktmissbrauchs beim Handel mit Kryptoassets, die der Verordnung unterliegen, die Verwaltung des Eingangs von Unterlagen für Emissionen oder die Interaktion mit der Industrie, um das Interesse an der Erbringung von Kryptoasset-Dienstleistungen zu antizipieren.
Auch die Ausarbeitung eines Handbuchs über die Verfahren für die Zulassung und Registrierung von Anbietern von Kryptoasset-Investmentdienstleistungen, die Festlegung der Informationen, die der CNMV über die von beaufsichtigten Unternehmen und neuen Dienstleistern (CASPs) ausgeübten Tätigkeiten mit diesen Instrumenten zu übermitteln sind, die Verbreitung der wichtigsten Aspekte des MiCA, die für Anleger von Interesse sind, und die Änderung des Rundschreibens 1/2022 über die Werbung für Kryptoassets.
Über Cybersicherheit (DORA)Das Inkrafttreten der neuen Verordnung beinhaltet die Überprüfung der Bereitschaft kritischer Marktinfrastrukturen, sowohl für den Handel als auch für den nachbörslichen Bereich, für die neuen Anforderungen; Empfehlungen und/oder Leitlinien für den Sektor zur Einhaltung der DORA durch die beaufsichtigten Unternehmen; oder die Umsetzung eines Verfahrens zur Meldung und Verwaltung von Cybersicherheitsvorfällen.