Die Webseite Europäische Kommission unterrichtet Deutsche Bank dort Rabobank seiner vorläufigen Ansicht, dass sie gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, indem sie beim Handel mit Staatspapieren Absprachen getroffen haben, um den Wettbewerb zu verzerren.

Nach Angaben der Kommission tauschten die beiden Banken zwischen 2005 und 2016 über einige ihrer Händler vertrauliche Informationen über Transaktionen aus und und Handelsstrategien beim Handel mit diesen Anleihen auf dem Sekundärmarkt im Europäischen Wirtschaftsraum.

Sollte sich die vorläufige Meinung der Kommission bestätigen, wäre dieses Verhalten würde gegen EU-Vorschriften verstoßen Verbot wettbewerbswidriger Geschäftspraktiken.