Die Kläger hinter einer Sammelklage gegen Coinbase, die durch die unerlaubte Übertragung von Kryptoanlagen Verluste erlitten haben, verzögern Berichten zufolge den Fall.
Laut einem neuen Bericht von Bloomberg Law weigern sich Coinbase-Kunden, die die erste in den USA ansässige Krypto-Börse verklagen, relevante Kontoinformationen offenzulegen, wodurch sich der Prozess verzögert.
Bloomberg Law berichtet, dass die Kläger im Gegenzug für eine gerichtlich angeordnete Schutzanordnung zugestimmt haben, die Informationen, zu denen E-Mails, Benutzernamen und Ethereum (ETH)-Adressen gehören, offenzulegen.
Coinbase hat jedoch kürzlich erklärt, dass es nicht mit der Forderung der Kunden einverstanden ist, eine Bestimmung in die gerichtliche Anordnung aufzunehmen, die besagt, dass das Unternehmen auf sein Recht auf ein Schiedsverfahren verzichtet, das in seinen Servicebedingungen als Standardmethode zur Lösung von Streitigkeiten, die mit Kunden auftreten, enthalten ist.
Coinbase sagt, dass sie ohne die Kontoinformationen die Kläger nicht korrekt mit ihren jeweiligen Vereinbarungen abgleichen und das Schiedsverfahren erzwingen kann, wodurch der Prozess effektiv verschoben wird.
Wie von Coinbase in einem im November eingereichten Dringlichkeitsantrag angegeben,
„Die Weigerung, diese grundlegenden Informationen zur Verfügung zu stellen, ist ein unangemessener Versuch, das Recht von Coinbase zu untergraben, ein Schiedsverfahren nach dem Bundesgesetz über das Schiedsverfahren zu erzwingen.“
Die Sammelklage wurde ursprünglich im August von George Kattula, einem Kunden von Coinbase, eingereicht. Darin behauptet eine Gruppe von Kunden, dass die Kryptobörse unzureichende Sicherheitsmaßnahmen hatte, die es nicht geschafft haben, unrechtmäßige Transfers ihrer digitalen Vermögenswerte zu verhindern.
Kattula, der die Klage im Namen der Kläger einreichte, behauptet, dass böswillige Akteure aufgrund der unzureichenden Sicherheit der Plattform 6.000 US-Dollar ihrer digitalen Vermögenswerte von Coinbase auf unbekannte Wallets abgeschöpft hätten.