Drake und 21 Savage werden von den Herausgebern der Zeitschrift Vogue verklagt.
Conde Nast hat eine Klage gegen die Stars eingereicht, weil sie angeblich den Namen der Modezeitschrift ohne Erlaubnis verwendet haben, um ihr neues Album „Her Loss“ zu promoten. Die Werbekampagne der Musiker basierte „ausschließlich“ auf der unerlaubten Verwendung von Vogue-Markenzeichen und falschen Behauptungen, sie würden mit der „Liebe und Unterstützung“ der Chefredakteurin Anna Wintour auf dem nächsten Cover der Zeitschrift erscheinen.
In einer Klage, die Anfang der Woche beim Bundesgericht in Manhattan eingereicht wurde, wird behauptet, das Paar habe den „enormen Wert eines Titelbildes in der Vogue“ ausgenutzt und fügt hinzu: „All dies ist falsch. Und nichts davon wurde von Conde Nast genehmigt…
„Die Zeitschrift Vogue und ihre Chefredakteurin Anna Wintour waren in keiner Weise an Her Loss oder dessen Promotion beteiligt und haben es in keiner Weise unterstützt.
„Condé Nast hat auch nicht die Erstellung und weite Verbreitung einer gefälschten Vogue-Ausgabe oder einer gefälschten Version eines der vielleicht am sorgfältigsten kuratierten Titelblätter in der gesamten Verlagsbranche genehmigt, geschweige denn unterstützt.“
Die Verleger sagten, Drake und Savage hätten eine gefälschte Ausgabe des Magazins erstellt, die in den großen Metropolen verteilt wurde, begleitet von Postern, die das Layout der Vogue nachahmten.
Sie argumentierten, dass dies zu einer „unverkennbaren“ Verwirrung in der Öffentlichkeit führte, einschließlich der Medien, die das Paar als die „neuen Coverstars“ der Zeitschrift feierten.
Conde Nast, das auch als Advance Magazine Publishers Inc. bekannt ist, fordert mindestens 4 Millionen Dollar Schadenersatz oder das Dreifache der Gewinne, die die Stars mit ihrem Album und dem „gefälschten“ Magazin gemacht haben.
Außerdem fordern sie Strafschadenersatz und die Unterlassung jeglicher Markenrechtsverletzung.
Die Verleger erklärten, sie hätten seit dem 31. Oktober wiederholt versucht, die Probleme zu lösen, ohne rechtliche Schritte einzuleiten.
Sie sagten: „[The] Die leichtfertige Missachtung der Rechte von Condé Nast durch die Beklagten hat ihr keine andere Wahl gelassen, als diese Klage zu erheben.“