Der Antrag von Mariah Carey auf Eintragung des Begriffs „Queen of Christmas“ wurde abgelehnt.
Das US-Patent- und Markenamt hat am Dienstag entschieden, dass die Sängerin von All I Want for Christmas is You keine Erlaubnis erhält, die Phrase „Queen of Christmas“ als Marke zu schützen.
Careys Firma Lotion LLC hatte im vergangenen Jahr einen Antrag auf Markenschutz für den Begriff gestellt, um ihn auf Produkten wie Alben, Parfüm und Hundeleinen anzubringen, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, die dem Wall Street Journal vorliegen.
Im August dieses Jahres legte die Musikerin Elizabeth Chan Einspruch gegen den Antrag ein und erklärte, sie verwende den Begriff. Chan veröffentlichte 2021 ein Weihnachtsalbum mit dem Titel The Queen of Christmas.
Die gegnerische Musikerin beharrte darauf, dass sie seit über einem Jahrzehnt Weihnachtsmusik aufgenommen habe und befürchtete, dass Carey sie wegen der Verwendung des Begriffs verklagen würde, wenn Lotion LLC die Marke zugesprochen würde.
Das Patent- und Markenamt teilte in seiner Entscheidung vom Dienstag mit, dass Careys Unternehmen nicht auf den Widerspruch reagiert habe und der Sängerin daher die Marke nicht gewährt werde. Die Anträge auf Eintragung der Abkürzung „QOC“ und des alternativen Begriffs „Princess of Christmas“ wurden ebenfalls abgelehnt.
In einer Erklärung gegenüber dem WSJ, die nach der Entscheidung abgegeben wurde, erklärte Chan: „Ich bin so glücklich… Es ist mein Lebenswerk.“
Chans Anwalt, Louis Tompros, fügte hinzu: „Es ist die richtige Entscheidung… Wenn Mariahs Team eine Antwort auf unseren Einspruch gehabt hätte, hätten sie sie gegeben, aber Tatsache ist, dass sie keinen Anspruch auf eine Marke für Queen of Christmas hat.“
Chan hat dieses Jahr ihr 12. Weihnachtsalbum mit dem Titel 12 Months of Christmas veröffentlicht.