Megan Thee Stallion und Big Sean werden wegen Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit ihrer Zusammenarbeit Go Crazy verklagt.
Die Detroiter Musikproduzenten Duawn „Go Hard Major“ Payne und Harrell „H Matic“ James haben gegen den Hot-Girl-Summer-Star und ihren Kollaborateur wegen des Tracks Klage eingereicht und behaupten, dass sie ihren Song Krazy aus dem Jahr 2012 „geklaut“ hätten.
Sie behaupten, dass die Songs einen „auffallend ähnlichen Refrain und identisches Timing und melodische Sequenz“ teilen. Laut Pitchfork argumentierten sie, dass Go Crazy „dem urheberrechtlich geschützten Werk so auffallend ähnlich ist, dass die Möglichkeit einer unabhängigen Schöpfung ausgeschlossen ist“.
In der Klage behaupten die Produzenten, dass sie Krazy über CDs in der Gegend von Detroit und auf dem „Parkplatz von Hip-Hop-Clubs in West-Detroit, die von Big Sean besucht werden“, verteilt haben, bevor sie es schließlich auf die Musikindustrie-Netzwerkseite ReverbNation hochgeladen haben.
Payne und James fordern den gesamten Gewinn aus dem Lied, das auf Megans Album Good News aus dem Jahr 2020 erschienen ist, sowie Schadenersatz und ein Verbot künftiger Rechtsverletzungen.
Der Rapper 2 Chainz, der auf Go Crazy mitwirkt, ist nicht als Beklagter in der Klage aufgeführt. Andere Beklagte sind 300 Entertainment, Universal Music Publishing und 1501 Certified Entertainment.
Die Sängerin Savage befindet sich derzeit in einem eigenen Rechtsstreit mit ihrem Plattenlabel 1501 Certified Entertainment. Sie sind sich uneinig darüber, ob ihre 2021 erschienene Kompilation Something for Thee Hotties ein Album im Sinne ihres Vertrags darstellt.