Spaniens Online-Casino-Industrie ist stark, trotz eines leichten Rückgangs der Gesamtleistung im zweiten Quartal. Sie ist so stark, dass die Regierung durch eine Änderung der Steuergesetze noch etwas mehr Geld aus ihr herauspressen will.

Das spanische Finanzministerium hat beschlossen, dass es einen Fehler in der Steuergesetzgebung gibt. Es argumentiert, dass dieser „Mangel“ dazu führt, dass Glücksspieler Gewinne von bis zu 300 € nicht melden müssen.

Aus diesem Grund hat sie einen Vorschlag zur Änderung des Wortlauts des Gesetzes vorgelegt. Konkret möchte sie das Gesetzbuch ändern, das die Erklärung von Einbehalten und Zahlungen im Zusammenhang mit der Einkommensteuer regelt. Dies würde für Einkünfte aus Arbeit und wirtschaftlichen Tätigkeiten, Glücksspielgewinne und bestimmte Kapitalerträge gelten.

Nach der Änderung müssen auch die niedrigeren Prämien berücksichtigt werden, um zu prüfen, ob ein Kapitalgewinn vorliegt. Die Änderung wird sich auf die Erklärungen auswirken, die 2023 für 2022 abgegeben werden.

Arturo Jiménez, Leiter des Studienbüros der spanischen Vereinigung der Steuerberater (Aedaf), erläuterte in einer aktuellen Analyse der Reformen, was die Änderung bedeutet. Er erläuterte, dass es zwei Hauptarten von Prämien gibt, für die jeweils eigene Meldevorschriften gelten.

Die eine Art umfasst „offizielle“ Prämien, zu denen Sofortgewinnlotterien und Lottoziehungen gehören. Für diese gilt in der Regel eine Mindestfreigrenze von 40.000 € für die Steuerpflicht.

Die andere Kategorie umfasst Glücksspiele, Wetten und Wetteinsätze, zu denen Online-Casino und Sportwetten gehören. Sie alle unterliegen ebenfalls der Quellensteuer, die heute bei 19 % für Beträge bis zu 12.450 € beginnt. Laut Steuergesetzbuch liegt die Mindestmeldegrenze bei 300 €.

Diese unbeabsichtigte Lücke führt laut Jiménez dazu, dass diese Gewinne dem Radar der Steuerbehörden entgehen. Ob die Regierung ursprünglich beabsichtigte, den Spaniern eine Steuererleichterung für die ersten 300 Euro zu gewähren, die sie beim Glücksspiel erzielten, oder ob es sich dabei wirklich um ein Versehen handelte, ist Gegenstand einer Debatte.

Dem Finanzministerium ist bekannt, dass diese beiden Umstände dazu führen, dass Gewinne von weniger als 300 Euro in keiner Steuererklärung auftauchen. Aus diesem Grund und um die Steuerpflichtigen korrekt über eine mögliche Steuerpflicht für Kapitalerträge informieren zu können, ändert das Finanzministerium das Steuergesetzbuch, das die Meldekriterien für die Steuerpflichtigen regelt.