Ibex-Geschäftsführer im Durchschnitt 54 Mal mehr als ihre Mitarbeiter im Jahr 2022, wie aus dem jährlichen Bericht über die Vorstandsvergütung (RARC) hervorgeht, der von der Comisión Nacional de los Mercados de Valores (CNMV) veröffentlicht wurde.. Im Vergleich zu 2021 hat sich die Zahl verringert, denn in diesem Jahr betrug das Vielfache das 60-fache.
Bei der Gesamtzahl der börsennotierten Unternehmen lag der Durchschnitt beim 31-fachen, gegenüber dem 32-fachen im Vorjahr. Berücksichtigt man nur die Unternehmen, die nicht im wichtigsten spanischen Auswahlindex vertreten sind, so betrug der Multiplikator das 17-fache. Wie im Jahr 2021 betrug die durchschnittliche Vergütung der nicht geschäftsführenden Direktoren im Jahr 2022, ohne Berücksichtigung außerordentlicher Posten, fast das Dreifache der durchschnittlichen Vergütung der Beschäftigten.
Insgesamt ist die durchschnittliche Vergütung von geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Direktoren im vergangenen Jahr auf breiter Front zurückgegangen.
Vergütung der Vorstände von börsennotierten Unternehmen. um 4,4% gesunken. im Jahr 2022, unter anderem aufgrund außerordentlicher Vergütungen im Vorjahr, die aus der Beendigung von Verwaltungsratsmandaten in einem Unternehmen resultierten.
Zwar gab es auch im Jahr 2022 außerordentliche Vergütungen, aber in geringerer Höhe als im Vorjahr. Ohne diese außerordentlichen Vergütungen hätte der Rückgang 2,6 % betragen.
Die durchschnittliche Vergütung der geschäftsführenden Direktoren sank um 4,3 % (auf 1,6 Millionen Euro) und die der nicht geschäftsführenden Direktoren um 8,4 % (auf 153.000 Euro).
Was die Lohngefälle zwischen Männern und FrauenIm Ibex ist die Vergütung von weiblichen Geschäftsführern 0,3 % höher als die von männlichen Geschäftsführern, ein Unterschied, der sich auf 41,7 % erhöht, wenn man die höhere Durchschnittsvergütung von weiblichen Geschäftsführern im Ibex mit der von männlichen Geschäftsführern im gleichen Index vergleicht. Allerdings, die geringe Zahl der weiblichen Führungskräfte die Repräsentativität dieses Durchschnitts.. Bei den nicht geschäftsführenden Direktoren ist die Vergütung der Männer um 20 % höher als die der Frauen.
Die CNMV fügt hinzu, dass unter den verbesserungswürdigen Aspekten wie im Vorjahr die Erläuterungen zur Bewertung des Grades der Einhaltung der nichtfinanziellen Parameter, an die die variable Vergütung der Direktoren geknüpft ist, verbessert werden sollten. Es wäre auch wünschenswert, die wichtigsten Abweichungen in den Berichtsjahren ausführlicher zu erläutern.
ÜBERWACHUNG DES KODEX FÜR GUTE UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Darüber hinaus hat die CNMV den Jahresbericht zur Corporate Governance (IAGC) veröffentlicht. Er zeigt, dass im Jahr 2022 der Grad der Einhaltung des Kodex für gute Unternehmensführung bei 86,8 % der Empfehlungenetwas mehr als im Vorjahr. Darüber hinaus wurden weitere 7 % teilweise befolgt (7,3 % im Jahr 2021), so dass die Gesamt- oder Teilbefolgung der Empfehlungen 93,8 % betrug, was einem ähnlichen Niveau wie 2021 entspricht.
Bemerkenswert ist, dass 51,2 % der Unternehmen (47,9 % im Jahr 2021) mindestens 90 % der Empfehlungen des neuen Kodex befolgten und. sechs meldeten eine 100%ige Einhaltung (eines mehr als im Jahr 2021). Im Gegensatz dazu meldeten zwei Unternehmen (die gleiche Anzahl wie 2021) eine Einhaltung von weniger als 60 %.
Alle börsennotierten Unternehmen gaben an, dass sie die Empfehlungen 12, wonach sich der Vorstand vom Unternehmensinteresse leiten lassen sollte, und 21, wonach der Vorstand die Abberufung eines unabhängigen Vorstandsmitglieds vor Ablauf der Amtszeit, für die es bestellt wurde, nicht vorschlagen sollte, es sei denn, der Vorstand stellt nach einem Bericht des Ernennungsausschusses einen triftigen Grund fest; Nr. 23, dass alle Direktoren ihre Ablehnung zum Ausdruck bringen sollten, wenn sie der Ansicht sind, dass ein Vorschlag den Interessen des Unternehmens zuwiderläuft; Nr. 28, dass, wenn Direktoren Bedenken gegen einen Vorschlag äußern und diese nicht ausgeräumt werden, sie im Protokoll festgehalten werden sollten; Nr. 43, dass der Prüfungsausschuss jeden Angestellten oder Manager vorladen kann; und Nr. 49, dass der Ernennungsausschuss den Vorsitzenden des Verwaltungsrats und den Hauptgeschäftsführer des Unternehmens konsultieren sollte. Und dass jedes Verwaltungsratsmitglied den Ernennungsausschuss auffordern kann, potenzielle Kandidaten für die Besetzung freier Stellen im Verwaltungsrat zu prüfen).
Im Gegensatz dazu ist die Empfehlungen, die am wenigsten befolgt wurdenwaren weiterhin die im Kodex empfohlenen neuen Praktiken, wonach Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung einen getrennten Nominierungs- und Vergütungsausschuss haben (Empfehlung 48) und die variable Vergütung von Direktoren an die Lieferung von Aktien gekoppelt ist (Empfehlung 61).